Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026
Sie haben Ihren Ausbildungsvertrag bereits unterzeichnet? Ihr neuer Auszubildender oder Ihre neue Auszubildende hat bei Ihnen unterschrieben? Dann beachten Sie bitte, dass die Ausbildung nicht nur bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern, sondern auch bei uns angemeldet werden muss, da Auszubildende berufsschulpflichtig bzw. berufsschulberechtigt sind. Die Anmeldung sollte unmittelbar nach Vertragsabschluss erfolgen.
Wir empfehlen dringend die Möglichkeit zu nutzen, Ihren neuen Auszubildenden oder Ihre neue Auszubildende bereits vor September anzumelden. Dies beschleunigt und erleichtert uns die Planungen für das neue Schuljahr.
Senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anmeldeformular und den unterschriebenen Ausbildungsvertrag zu.
Falls der Ausbildungsvertrag noch nicht vorliegt, senden Sie uns bitte eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes mit folgenden Angaben:
"Hiermit bestätigen wir, dass (Name und Vorname des Auszubildenden/der Auszubildenden) geb. am (Geburtsdatum) von (Beginn der Ausbildung) bis (Ende der Ausbildung) eine Ausbildung in unserem Betrieb absolviert."
Bitte die Unterlagen mit Firmenstempel und Unterschrift einreichen.
Anschließend können Sie uns auf einem der folgenden Wege Ihre Unterlagen zukommen lassen:
Per E-Mail:
Oder per Post an:
Städt. Berufsschule für das Bäcker- und Konditorenhandwerk
Simon-Knoll-Platz 3
81669 München
Beachten Sie bitte, dass aus technischen Gründen keine Anmeldebestätigung erfolgen kann.
Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung:
Telefon: 089 233 31700
Folgendes ist von den Auszubildenden am 1. Schultag mitzuführen: Checkliste 1. Schultag
Sollte Ihre Auszubildende / Ihr Auszubildender anstelle unserer Berufsschule in München (Sprengelschule) aus verschiedenen Gründen eine andere Berufsschule (Gastschule) besuchen wollen, dann muss dazu ein Gastschulantrag (PDF) gestellt werden. Diesen Antrag geben Sie bitte ausgefüllt an unserer Schule ab oder schicken ihn uns ausgefüllt zu. Nach der Prüfung des Gastschulantrages erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.